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Allgemeine
Auftragsbedingungen für Übersetzungen
1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Frau
Diplom-Übersetzerin Elisabeth Diaz Flores, im folgenden auch Übersetzer
genannt, und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den
Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt
hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber
erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung
auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere
Form der Übersetzung, etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung
ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat
der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem
Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers,
Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Bedeutung von Abkürzungen etc.).
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben,
gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
4. Mängelbeseitigung
Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte
oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche
kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht
in den Verantwortungsbereich des Übersetzers. Ebenso wenig kann der
Übersetzer für Fehler oder Auslassungen herangezogen werden,
die sich aus der elektronischen Datenübertragung ergeben könnten.
Stilfragen sind nicht Gegenstand der Übersetzung.
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung
vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen
in der Übersetzung objektiv enthaltenen Mängeln. Der Anspruch
auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unverzüglich unter
genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Für die Nachbearbeitung
ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung
leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht
eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein. In jedem Falle bleibt die Haftung
auf die Höhe der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung begrenzt.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen
zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für
den Auftraggeber bekannt werden. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls dem
Berufsgeheimnis unterliegenden Kollegen stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht
dar.
7. Vergütung
Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung
fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die
Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber
abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern
ist die Mehrwertsteuer im Endpreis – gesondert aufgeführt –
enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig,
zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen
Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung
der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen
kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines
vollen Honorars abhängig machen.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art
und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
9. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt
deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mannheim.
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit
und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
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